Kinder- und Jugendschutzkonzept der Schützengilde Sandkuhle e.V. Beckum
Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Schießsport bieten. Im Folgenden definieren wir unsere Maßnahmen zur Prävention und zum Kinderund Jugendschutz. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept kann von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen während der Trainingszeiten eingesehen werden. Ebenso ist das Schutzkonzept auf unserer Homepage www.schuetzengildesandkuhle.de jederzeit einsehbar.
1. Leitlinien
- Wir respektieren die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen.
- Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
- Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
- Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.
- Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
- Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
- Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern fördern den Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
- Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.
- Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen im Kinder- und Jugendsport nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
- Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz.
- Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit
2. Risikoanalyse
- Grundsätzlicher Kontakt zu Kindern und Jugendlichen besteht bei jeder Trainingseinheit. Dabei sind immer mindestens zwei Aufsichtspersonen, Trainer oder Betreuer anwesend. Auch können andere Erwachsene oder Eltern anwesend sein.
- Duschen gibt es bei uns im Verein nicht.
- Es besteht eine Whats-App-Gruppe bei den Sportschützen, in der auch Kinder und Jugendliche integriert sind. In dieser Gruppe werden die Teilnehmer informiert, wenn sich Trainingszeiten ändern bzw. ausfallen und an welchen Terminen Schießsportveranstaltungen stattfinden. Darüber hinaus gibt es keinen Austausch.
- Vier-Augen-Gespräche mit Kindern und Jugendlichen finden nicht statt. Wenn es Probleme geben sollte, werden 6-Augen-Gespräche geführt, möglichst auch unter Hinzuziehung der Erziehungsberechtigung.
- Körperkontakt zu Kindern und Jugendlichen gibt es im Schießsport insofern, als dass wir beim Training evtl. die Haltung korrigieren. Die Erlaubnis zum Anfassen holen wir uns vorab von den Kindern und Jugendlichen ein.
- Private Mitnahme von Kindern und Jugendlichen erfolgt nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu Wettbewerben oder zu Meisterschaften bei übergeordneten Verbänden.
- Fotos von Kindern und Jugendlichen werden bei Wettbewerben und Meisterschaften von den jeweiligen Siegern gemacht, sofern sie dazu die Erlaubnis erteilen. Sie sind dann auf der Homepage des Vereins oder in der Presse zu sehen.
Fazit: Bewertet man die Strukturen der Schießsportgruppe der Schützengilde Sandkuhle, so ergibt sich ein sehr geringes Risiko für sexualisierte Gewalt. Die Risikoanalyse ist ein fester Bestandteil des Vereinslebens, um stetig ein Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz zu schaffen. Die Analyse wird jährlich überprüft bzw. bei Bedarf angepasst
3. Rechte von Kindern und Jugendlichen im Verein
- Dein Körper gehört dir. Du darfst selbst bestimmen, mit wem du wann zärtlich sein möchtest und wer dich wie berühren darf. Zum Beispiel darf dich niemand gegen deinen Willen küssen, in deinem Intimbereich berühren oder dich drängen, jemand anderen zu berühren. Auch ist es nicht in Ordnung, wenn dich jemand gegen deinen Willen fotografiert oder anderen Fotos von dir zeigt, diese aufhängt, simst oder ins Internet stellt. Für Fotos von Vereinsveranstaltungen hast du mit deiner Teilnahme deine Einwilligung gegeben.
- Achte auf deine Gefühle. Komische und unangenehme Gefühle können dich beschützen, denn sie sagen dir, dass du vorsichtig sein sollst. Nimm sie ernst und lass dir nichts einreden!
- Du hast das Recht, Nein zu sagen. Du darfst Nein sagen und dich wehren, wenn Erwachsene, Kinder oder Jugendliche deine Gefühle verletzen oder dich zum Beispiel auf eine Art berühren, die du nicht magst. Das gilt auch für Menschen, die du gut kennst und gerne magst, wie Familienmitglieder oder Freundinnen und Freunde. Du kannst auch mit Worten, Blicken oder durch Körperbewegungen Nein sagen. Manchmal ist es schwer, sich alleine zu wehren. Aber auch wenn du es nicht schaffst, Nein zu sagen oder dich zu wehren: Du hast keine Schuld!
- Du darfst Geschenke annehmen, ohne etwas dafür tun zu müssen. Wenn dir jemand etwas schenken möchte, darfst du das ruhig annehmen. Du darfst Geschenke aber auch ablehnen, wenn du sie nicht haben möchtest. Verlangt jemand einen Gefallen von dir, weil er dir etwas geschenkt hat, ist das eine Erpressung.
- Schlechte Geheimnisse darfst du weitererzählen. Du darfst mit jemandem darüber reden, wenn dich ein Geheimnis bedrückt. Denn wenn dir jemand etwas erzählt, was dich traurig oder dir Sorgen macht, dann ist das ein schlechtes Geheimnis. Schlechte Geheimnisse darfst du immer weitererzählen.
- Hilfe holen ist kein Petzen oder Verrat. Du darfst dir bei anderen Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen immer Hilfe holen. Wenn andere deine Gefühle oder Rechte verletzen, hast du ein Recht auf Hilfe! Überlege dir, wer dir helfen kann. Wenn dir zunächst nicht geglaubt wird oder du nicht den Mut hast mit anderen zu sprechen, gib nicht auf, bis du einen Menschen gefunden hast, der dich versteht und zu dir hält.
- Niemand darf dir Angst machen oder dich auslachen. Du hast ein Recht darauf, fair und gerecht behandelt zu werden. Niemand darf dir Angst machen, dich erpressen oder deine Gefühle mit Worten, Blicken, Bildern oder Handlungen verletzen. Lacht dich jemand auf Grund deines Aussehens oder eines Fehlers aus, ist das nicht witzig, sondern gemein. Du hast dann das Recht, von Erwachsenen und anderen Kindern und Jugendlichen beschützt zu werden.
- Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen. Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, ihre Meinung zu sagen und sich für den eigenen Schutz oder den Schutz ihrer Freundinnen und Freunde einzusetzen
- Kinder haben Rechte. Wenn jemand deine Rechte oder Gefühle verletzt, so hast du ein Recht auf Hilfe
4. Handlungsmaßnahmen bei einem Verdachtsfall sexualisierte Gewalt
Eine mögliche Kindeswohlgefährdung könnte in der verbalen Interaktion sowohl zwischen Trainer und Kind / Jugendlicher als auch zwischen den Kindern / Jugendlichen untereinander vorliegen. Zu körperlichen Interaktionen kann es bei der Korrektur der Körperhaltung durch den Trainer kommen, außerdem zwischen den Kindern / Jugendlichen, falls sie sich ärgern sollten. Auch könnte eine Kindeswohlgefährdung beobachtet werden (blaue Flecken, Verhaltensauffälligkeiten), die ihre Ursache außerhalb des Vereins hat. Alle anderen Risiken innerhalb des Vereins sind gem. Risikoanalyse als gering einzustufen. Sobald eine Kindeswohlgefährdung oder ein Verdachtsfall im Verein vorliegt, ist der nachfolgende Interventionsleitfaden anzuwenden:
- 6- Augen-Gespräch zwischen Kind bzw. Jugendlichem und den Ansprechpartnern im Büro des Vereins, dabei keine beeinflussenden Fragen und keine Bewertungen.
- Dokumentation des Vorfalls
- Falls es sich um verbale Entgleisungen handelt, gibt es ein Gespräch mit den Betroffenen unter Hinweis auf die im Ehrenkodex enthaltenen Gelübde. Weitere Maßnahmen werden vom Vorstand entschieden, sollte sich das Verhalten nicht bessern. Körperliche Interaktionen, die vom Kind / Jugendlichen als nicht hinnehmbar erachtet werden, werden nach Gespräch und Dokumentation auf Wunsch des Kindes / Jugendlichen unter Hinzuziehung der Eltern und / oder Fachpersonal behandelt. Besteht der dringende Verdacht von Kindeswohlgefährdung außerhalb des Vereins, wird auch hier mit Zustimmung des Kindes / Jugendlichen Fachpersonal eingeschaltet:
- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Beckum, Tel.: 02521 - 290
- Westfälischer Schützenbund, Frau Sabine Lüttmann, Tel.:0173-5295779 E-Mail: sabine.luettmann@wsb1861.de Alternative Kontaktaufnahme über das WSB-Jugendbüro:0231-861060-13
- Deutsche Sportjugend, Hilfetelefon 08000 116 016 (rund um die Uhr) und Hilfetelefon 0800-22 55 530
5. Benennung von Ansprechpartnern
Die Schützengilde Sandkuhle e.V. hat interne Ansprechpartner, die unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sind:
- Jennifer Deplazes
Kinder- und Jugendschutzbeauftrage
Tel.: 0176 64260017
E-Mail: j.deplazes@outlook.de - Frank Rößler
1. Vorsitzender
Tel.: 02521 3172
E-Mail: roes.frank@t-online.de
Unsere internen Ansprechpartner haben an einem Sensibilisierungs-Workshop zum Thema „Prävention von sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport“ teilgenommen. Die Vorlage der Teilnahmebescheinigungen ist nachweislich dokumentiert.
6. Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärung
Der Verein hat eine Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Beckum getroffen, die regelt, bei welchen Tätigkeiten je nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen ein Führungszeugnis vorzulegen ist. Demnach haben alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht, ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
- Nach fünf Jahren muss ein neues Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
- Die mit der Einsichtnahme Beauftragten wahren absolutes Stillschweigen über alle Kenntnisse die sie durch die Einsichtnahme erhalten und die nichts mit dem Zweck des Kinderschutzes (Straftatbestände nach § 72a SGB VIII s. Nr. 7) zu tun haben.
- Weiterhin haben alle in der Jugendarbeit und Standaufsicht tätigen Personen eine Selbstverpflichtungserklärung sowie den Ehrenkodex der Sportjugend des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen zu unterschreiben.
Schützengilde Sandkuhle e.V.
April 2026