SGi Sandkuhle

Kinder- und Jugendschutzkonzept der Schützengilde Sandkuhle e.V. Beckum

Wir möchten Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld im Schießsport bieten. Im Folgenden definieren wir unsere Maßnahmen zur Prävention und zum Kinderund Jugendschutz. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept kann von Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen während der Trainingszeiten eingesehen werden. Ebenso ist das Schutzkonzept auf unserer Homepage www.schuetzengildesandkuhle.de jederzeit einsehbar.

1. Leitlinien

2. Risikoanalyse

Fazit: Bewertet man die Strukturen der Schießsportgruppe der Schützengilde Sandkuhle, so ergibt sich ein sehr geringes Risiko für sexualisierte Gewalt. Die Risikoanalyse ist ein fester Bestandteil des Vereinslebens, um stetig ein Bewusstsein für den Kinder- und Jugendschutz zu schaffen. Die Analyse wird jährlich überprüft bzw. bei Bedarf angepasst

3. Rechte von Kindern und Jugendlichen im Verein

4. Handlungsmaßnahmen bei einem Verdachtsfall sexualisierte Gewalt

Eine mögliche Kindeswohlgefährdung könnte in der verbalen Interaktion sowohl zwischen Trainer und Kind / Jugendlicher als auch zwischen den Kindern / Jugendlichen untereinander vorliegen. Zu körperlichen Interaktionen kann es bei der Korrektur der Körperhaltung durch den Trainer kommen, außerdem zwischen den Kindern / Jugendlichen, falls sie sich ärgern sollten. Auch könnte eine Kindeswohlgefährdung beobachtet werden (blaue Flecken, Verhaltensauffälligkeiten), die ihre Ursache außerhalb des Vereins hat. Alle anderen Risiken innerhalb des Vereins sind gem. Risikoanalyse als gering einzustufen. Sobald eine Kindeswohlgefährdung oder ein Verdachtsfall im Verein vorliegt, ist der nachfolgende Interventionsleitfaden anzuwenden:

5. Benennung von Ansprechpartnern

Die Schützengilde Sandkuhle e.V. hat interne Ansprechpartner, die unter folgenden Kontaktdaten erreichbar sind:

Unsere internen Ansprechpartner haben an einem Sensibilisierungs-Workshop zum Thema „Prävention von sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport“ teilgenommen. Die Vorlage der Teilnahmebescheinigungen ist nachweislich dokumentiert.

6. Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärung

Der Verein hat eine Vereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Beckum getroffen, die regelt, bei welchen Tätigkeiten je nach Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen ein Führungszeugnis vorzulegen ist. Demnach haben alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht, ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Schützengilde Sandkuhle e.V.
April 2026